Lizenzierung und Abwicklung

Baugenehmigung

Die Ausführung der meisten mittleren und großen Arbeiten erfordert die Erteilung einer Baugenehmigung, die jetzt elektronisch ausgestellt wird, mit der Sorgfalt und Sorge der beteiligten Ingenieure. Ob Gewerbe- oder Wohngebäude, bietet das Unternehmen alle Dienstleistungen rund um die Lizenzierung an. Insbesondere übernehmen wir alle erforderlichen Studien, basierend auf den individuellen Bedürfnissen.

Je nach Projekt, aber auch Fläche und Nutzung sind die entsprechenden Genehmigungen erforderlich. Die Abfolge der Aktionen umfasst indikativ:

  • Topographischer Plan
  • Landnutzungskontrolle
  • Kontrolle der Baubedingungen
  • Einholen der erforderlichen Genehmigungen (Archäologie, Forstamt, Straßenplanung)
  • Entwürfe
  • Endgültige architektonische Pläne
  • Sonstige Studien (Statik, Mechanik, Energie)
  • Entgelt – Gebühren
  • Ausstellung der Baugenehmigung

Behebung illegaler Bauten

Bei der Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Immobilie und insbesondere bei Übertragungen, der Pflicht zur Ausstellung einer elektronischen Gebäude-ID, der Aufnahme in das Exoikonomo (Einsparen)-Programm usw., ist vor dem Erfordernis der Feststellung der Rechtmäßigkeit des Grundstücks, aufgrund der zunehmenden Tendenz von Vergleichsbußgeldern, eine Behebung der illegalen Bauten erforderlich. Die Gesetze zur Behebung der illegalen Bauten gehen auf das Jahr 1977 zurück, wobei das letzte 2017 in Kraft trat, während es viele Zwischengesetze gibt (1983, 2007, 2010, 2011, 2013).

Das Gesetz der Illegalen Bauten ist komplex, ändert sich ständig und erfordert äußerste Sorgfalt, fundierte Kenntnisse und eine korrekte Interpretatiuon der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um die günstigsten Bußgelder zu erhalten. Das Unternehmen übernimmt vollständig, zuverlässig und verantwortungsbewusst den Prozess der Behebung illegaler Bauten, nutzt die regelmäßige kontinuierliche Aktualisierung der Gesetzgebung und bietet flexible, günstige und immer legale Bußgeldabwicklungslösungen.

Hinweise auf Bauarbeiten

Für einige Bauarbeiten ist weder eine Baugenehmigung noch eine Genehmigung für kleine Arbeiten erforderlich, aber das Bauanzeigeverfahren muss befolgt werden. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt, während die erforderlichen Genehmigungen von den beteiligten Diensten eingeholt werden. Indikativ wird das Meldeverfahren unter anderem bei Innen- und Außenfärbung ohne Verwendung von Gerüsten, Änderung oder Reparatur von Fußböden, Installation von Solarwarmwasserbereitern, befolgt.

Arbeitserlaubnis in kleinem Umfang

Für kleine Baumaßnahmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, ist zur Vermeidung des Baugenehmigungsverfahrens eine Kleinbaugenehmigung erforderlich. Indikativ und nicht einschränkend sind unter anderem die Arbeiten, die die Erteilung einer Genehmigung für kleine Arbeiten erfordern, die Installation von Gerüsten, der Austausch von Rahmen, die Installation von Wärmefassaden, Anordnungen und Renovierungen. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt, indem die erforderlichen Genehmigungen der beteiligten Stellen eingeholt werden, wobei ihre Erteilungszeit deutlich kürzer ist als die Zeit, die für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich ist. Das Unternehmen übernimmt den gesamten Prozess der Erteilung von Arbeitserlaubnissen in kleinem Umfang.

Offenlegung der beruflichen Tätigkeit

Das Anzeigeverfahren ist die Art und Weise, in der die zuständigen Aufsichtsbehörden von dem Unternehmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit über die Aufnahme der Installation und/oder den Betrieb seiner Tätigkeit und über alle damit verbundenen Änderungen informiert werden. Der Prozess wird ausschließlich elektronisch durchgeführt, ggf. mit Zustimmung der beteiligten Stellen.

Sie wird von der natürlichen Person oder dem gesetzlichen Vertreter der juristischen Person durchgeführt, die die Aktivität an einem bestimmten Ort installieren oder betreiben wird, und ist eine Bedingung für ihre Installation bzw. ihren Betrieb. Ab Abgabe der Anzeige beginnt unverzüglich die Einrichtung bzw. der Betrieb der Tätigkeit, ohne dass es einer entsprechenden Genehmigung bedarf. Dies gilt nur für die Tätigkeiten oder Handlungen, für die die Offenlegungsregelung gilt.

Sie setzt voraus, dass der Wirtschaftsbereich alle räumlichen oder technischen Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Am Einsatzort ist ein Archiv mit allen nach den einschlägigen Vorschriften erforderlichen Unterlagen (z. B. Verwaltungslizenzen, Genehmigunge, Bestätigungen, Bescheinigungen usw.) geführt.

Die derzeit meldepflichtigen Tätigkeiten sind:

  • Verarbeitungstätigkeiten und damit verbundene Tätigkeiten
  • Gastronomiebetriebe, Theater und Kinos
  • Touristenunterkünfte mit Innenraum-Schwimmbädern 
  • Lager- und Distributionszentren
  • Bergbauaktivitäten
  • Umweltinfrastruktursysteme
  • Schönheitssalons 
  • Unabhängige Diätdienste (Büros)
  • Multifunktionelle diätetische Einheiten
  • Nachhilfe- und Fremdsprachenzentren
  • Errichtung und Betrieb von Aquakulturanlagen
  • Viehwirtschaftseinrichtungen
  • Berufsschulen für Transporteure und Fahrer von Gefahrguttransportfahrzeugen
  • Wartungs- oder Reparaturwerkstätten für Autos, Motorräder und normale oder schwere Fahrzeuge
  • Autowaschanlagen und/oder Fahrzeugschmiermittel
  • Überdachte Stellplätze für Autos, Motorräder und Mopeds
  • Außenstellplätze für Autos, Motorräder und Mopeds
  • Parkplätze für schwere Fahrzeuge
  • Intercity-Bushaltestellen
  • Schulen, Schulzweige und theoretische Fahrausbildungszentren
  • Das Unternehmen übernimmt vollständig den Prozess der Anzeige der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit.

Ausstellung der elektronischen Gebäude-ID

Die elektronische Gebäude-ID wird verpflichtend für alle neue und bestehende Übertragungen von Liegenschaften, sowie für neue Baugenehmigungen, Gewerbebetriebsgenehmigungen, Kreditverträge mit Banken und Netzanschlüsse.

Die Gebäude-ID wird zusammen mit der Vollständigkeits-Bescheinigung in elektronischer Form beim Observatorium baulicher Umwelt aufbewahrt und ist ein Kontrollelement.

Der Prozess der Ausstellung des elektronischen Gebäudeausweises erfolgt ausschließlich elektronisch und umfasst folgende Prozesse:

  • Durchführung der Gebäudeinspektion.
  • Ausfüllen eines speziellen Formulars
  • Ausstellung der Vollständigkeits-Bescheinigung für die Identität des Gebäudes/der Vollständigkeits-Bescheinigung eines unabhängigen Eigentums

Die Unterlagen sowie die Vollständigkeitsangaben, die im Elektronischen Gebäudeausweis enthalten sein müssen, lauten wie folgt:

  • Das Blatt der Baugenehmigung des Gebäudes, mit seinen Revisionen.
  • Die der Baugenehmigung beigefügten Pläne.
  • Der Energieausweis des Gebäudes oder seiner Teile.
  • Die bauaufsichtliche Bescheinigung, falls diese ausgestellt wurde.
  • Erklärungen zur Einhaltung von Gesetzen zur Aussetzung der Verhängung von Sanktionen gegen illegal Bauten.
  • Die Grundrisse, die das Gebäude im wirklichen-Zustand abbilden.
  • Der strukturelle Schwachstellenbericht und die statische Angemessenheitsstudie, falls erforderlich,
  • die Millimetertabelle und ggf. die Kostenaufstellungsstudie des Gebäudes,
  • Die Vollständigkeits-Bescheinigung für den elektronischen Gebäudeausweis

Das Unternehmen übernimmt vollständig den Prozess der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, der Ausstellung des Energieeffizienzzertifikats, der Ausstellung der Vollständigkeits-Bescheinigung und der Vollständigkeits-Bescheinigung der Gebäudeidentität.